Vernehmlassung der Energiestrategie 2050

Per 31.01.13 durften alle interessierten Verbände und Organisationen Rückmeldung zur Vernehmlassung der Energiestrategie 2050 geben.

Die IG Erdgas hat diese Möglichkeit genutzt, um Ihre Anliegen einzubringen. Wir haben uns jedoch auf Erdgas-relevante Themen beschränkt und keine Aussagen über den Sinn oder Unsinn eines Atomausstiegs gemacht.

Allgemeine Aussage

Die Energiestrategie 2050 fokussiert viel zu stark auf Elektrizität. Die Berücksichtigung der anderen Energieträger ist unseren Erachtens ebenso wichtig. Die Energiestrategie soll keine „Elektrizitätsstrategie 2050“ sein. Alle Energieträger müssen in einem freien Markt handelbar sein, monopolistische Konstrukte gilt es zu verhindern. Für Infrastrukturen wie Netze oder Messeinrichtungen soll eine staatliche Einheit wachen, welche einen Energiefokus hat. Die heutige ElCom kann zum Beispiel zu einer EnerCom umgestaltet werden mit Fokus Elektrizität, Erdgas und andere netzgebundene Energieträger.

Spezifische Punkte

Eigenverbrauch:

Die meisten Rückmeldungen betreffen die Ungleichbehandlung von Elektrizität und anderen Energieträgern. Die IG Erdgas möchte, dass das künftige Energiegesetz alle relevanten Energieträger gleich behandelt. Dabei ist eine wichtige Neuerung die vorgeschlagene Einführung einer Eigenverbrauchsregelung. Diese ermöglicht es Erzeugern von Energie, diese soweit wie möglich selber zu verbrauchen bevor sie ins Netz eingespiesen wird.

Zur Verpflichtung zur Kompensation sämtlicher verursachter Emissionen, unter gleichzeitiger Befreiung von der CO2-Abgabe:
Es soll prinzipiell kein Unterschied gemacht werden, wozu die fossilen Brennstoffe eingesetzt werden. Die Kompensation selber muss aber zu gleich langen Spiessen wie diejenige der Konkurrenz im EU Raum führen (sprich: nicht nur Inlandkompensation)

Vorgeschlagenen Regelungen zur Einführung und Kostentragung von intelligenten Messsystemen:

Es müssen Luxuslösungen verhindert werden. Die Mindestanforderungen sind so zu gestalten, dass ein Wettbewerb von Smart Meter Herstellern stattfinden kann und dem Verbraucher nur Geräte mit Funktionen eingebaut werden, welche diesem selber auch einen entsprechenden Nutzen bringen. Der Nutzen von zBsp. Regelenergie soll dem Verbraucher zu Gute kommen. Geltungsbereich ist Energie und nicht nur Strom.

Wir sind gespannt zu sehen, wie unsere Rückmeldungen in das neue Gesetz einfliessen werden.

Root, 31.01.13

R. Baggenstos