Am 7. Juli 2014 lud das BfE interessierte Organisationen nach Ittigen ein um über ein neues Gasmarktgesetz zu informieren und entsprechende Meinungen abzuholen.
Das BfE zeigte auf, wie ein solches Gesetz aussehen könnte und mit welchem Regelwerk der künftige Gasmarkt in der Schweiz funktionieren könnte. Wichtig scheint dem BfE zu sein, dass ein Schweizer Gasmarktgesetzt mit der entsprechenden Gesetzgebung in der EU kompatibel ist.
Die IG Erdgas teilt diese Ansicht und ist erfreut, dass sich das BfE nun diesem wichtigen Thema annehmen kann. Wichtig ist für die IG Erdgas allerdings auch, dass das künftige „GasVG“ schlank bleibt und Detailbestimmungen unter Beachtung des neuen Gesetzes von den Marktteilnehmern selber ausgearbeitet werden können.
Derzeit bereitet das BfE ein Papier zu Handen des Bundesrats vor um von diesem noch dieses Jahr einen grundsätzlichen positiven Entscheid zu bekommen. Danach läuft der Gesetzgebungsprozess an mit einer Vernehmlassung voraussichtlich Ende 2016. Ab 2018 könnte das Gesetz im Parlament beraten werden und voraussichtlich auf den 1. Januar 2020 in Kraft treten.
Die IG Erdgas ist vom BfE eingeladen, bei der Erstellung des Gesetzes mitzuarbeiten und wird die Bedürfnisse der gewerblichen und industriellen Erdgasverbraucher so gut wie möglich einbringen.