Hochdruck-Erdgasnetze: Preise für die Netznutzung sinken um 9.4 Prozent

Nach mehrmonatigen Verhandlungen einigte sich der Preisüberwacher mit den Betreibern der schweizerischen Hochdruck-Erdgasnetze (HD-Gasnetzbetreiber) auf eine Senkung der überregionalen und regionalen Netznutzungsentgelte von durchschnittlich 9.4 Prozent.

Mit den Netznutzungsentgelten wird der Transport von Erdgas auf der überregionalen und regionalen Netzebene durch die Unternehmen Swissgas, Gaznat, Erdgas Zentralschweiz, Gasverbund Mittel-land und Erdgas Ostschweiz abgegolten.

Im März 2013 hat der Preisüberwacher Swissgas und die Regionalgesellschaften um Informationen zur Umsetzung der Verbändevereinbarung1 gebeten, um eine Analyse der Netznutzungsentgelte durchführen zu können. Die ersten Resultate der Analyse des Preisüberwachers wiesen auf missbräuchlich hohe Netznutzungsentgelte im Sinne des Preisüberwachungsgesetzes (PüG) hin. Die Preisüberwachung legte ihr Analyseergebnis Vertretern der betroffenen Unternehmen vor und lud diese im Sinne von Art. 9 PüG zu Verhandlungen um eine einvernehmliche Regelung ein.
Eine solche Regelung ist nach intensiven Diskussionen jetzt zustande gekommen.

Sie enthält drei wichtige Elemente, die zu einer Senkung der überregionalen und regionalen Netznutzungsentgelte um durchschnittlich 9.4 Prozent führt:

  • Die HD-Gasnetzbetreiber ändern für die Jahre 2015ff. die entsprechenden Kalkulationsvorgaben
  • Die kalkulatorischen Kapitalkosten (Zinsen und Abschreibungen) werden neu auf Basis der ursprünglichen Anschaffungs- bzw. Herstellkosten ermittelt. Bis anhin wurde auf Basis von Wiederbeschaffungswerten kalkuliert
  • Der Kapitalkostensatz (WACC) mit dem die HD-Gasnetzbetreiber das eingesetzte Kapital verzinsen dürfen, wird gesenkt. Es wird eine gebundene Reserve für künftige Investitionen geschaffen

 

Methodische Vorbehalte des Preisüberwachers bestehen weiterhin namentlich bezüglich der Herlei-tung des WACC, der sich an dem vom Bundesrat festgelegten WACC für Stromnetze orientiert. Ein Risikozuschlag von 0.2 Prozentpunkten wurde gewährt. Der Preisüberwacher hält ausdrücklich an seiner Kritik an der in der Stromversorgungsverordnung festgelegten Herleitungsmethodik des WACC fest. Er konnte aber für eine Gleichbehandlung von Strom- und Gasnetzen im Sinne eines Kompro-misses ein gewisses Verständnis aufbringen, da im Resultat die für die Netznutzungsentgelte relevan-ten Kapitalkosten wesentlich gesenkt werden.