Das BFE hat angekündigt, die Vernehmlassung zum Gasversorgungsgesetz bald zu starten.
Text des BFE:
Aufgrund der bisherigen, nur rudimentären Regelung im Rohrleitungsgesetz, den Limiten bei der Weiterentwicklung der privatrechtlichen Netzzugangsbedin-gungen zwischen Industrie und Gasbranche (Verbändevereinbarung) sowie den laufenden Untersuchungen der Wettbewerbskommission herrscht Rechtsunsi-cherheit im Gasmarkt. Es ist deshalb eine spezialgesetzliche Regelung des Netzzugangs, das neue Gasversorgungsgesetz (GasVG), notwendig. Eröffnung geplant: 09.2019
Abschluss geplant: 01.2020
Federführendes Amt: Bundesamt für Energie
Sobald die Vernehmlassung läuft, wird die IG Erdgas selbstverständlich Rückmeldung zu den angedachten Bestandteilen des GasVG geben.