Interpellation von SR Damian Müller zum GasVG

Ständerat Damian Müller hat im Frühjahr eine Interpellation eingereicht, in welcher er den Bundesrat anfragt, über seine Absichten in Sachen Erdgas Versorgungsgesetz zu informieren.

Mittlerweile ist die Interpellation beantwortet. Leider scheint der Bundesrat noch nicht davon überzeugt zu sein, dass es sich hier um eine dringende Angelegenheit handelt.

Interpellation sowie Antwort des Bundesrats: https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20163354

Absenkung der Marktzugangsbedingungen

Auf den 1. Oktober 2015 wurden die Voraussetzungen für den diskriminierungsfreien Netzzugang weiter gelockert.

Neu beträgt die minimale Transportkapazität 150 Nm3/h statt wie bisher 200Nm3/h. Jedoch können weiterhin nur diejenigen Endverbraucher ihren Erdgaslieferanten frei wählen, die das Erdgas mehrheitlich als Prozessgas verwenden.

Hochdruck-Erdgasnetze: Preise für die Netznutzung sinken um 9.4 Prozent

Nach mehrmonatigen Verhandlungen einigte sich der Preisüberwacher mit den Betreibern der schweizerischen Hochdruck-Erdgasnetze (HD-Gasnetzbetreiber) auf eine Senkung der überregionalen und regionalen Netznutzungsentgelte von durchschnittlich 9.4 Prozent.

Mit den Netznutzungsentgelten wird der Transport von Erdgas auf der überregionalen und regionalen Netzebene durch die Unternehmen Swissgas, Gaznat, Erdgas Zentralschweiz, Gasverbund Mittel-land und Erdgas Ostschweiz abgegolten.

Im März 2013 hat der Preisüberwacher Swissgas und die Regionalgesellschaften um Informationen zur Umsetzung der Verbändevereinbarung1 gebeten, um eine Analyse der Netznutzungsentgelte durchführen zu können. Die ersten Resultate der Analyse des Preisüberwachers wiesen auf missbräuchlich hohe Netznutzungsentgelte im Sinne des Preisüberwachungsgesetzes (PüG) hin. Die Preisüberwachung legte ihr Analyseergebnis Vertretern der betroffenen Unternehmen vor und lud diese im Sinne von Art. 9 PüG zu Verhandlungen um eine einvernehmliche Regelung ein.
Eine solche Regelung ist nach intensiven Diskussionen jetzt zustande gekommen.

Sie enthält drei wichtige Elemente, die zu einer Senkung der überregionalen und regionalen Netznutzungsentgelte um durchschnittlich 9.4 Prozent führt:

  • Die HD-Gasnetzbetreiber ändern für die Jahre 2015ff. die entsprechenden Kalkulationsvorgaben
  • Die kalkulatorischen Kapitalkosten (Zinsen und Abschreibungen) werden neu auf Basis der ursprünglichen Anschaffungs- bzw. Herstellkosten ermittelt. Bis anhin wurde auf Basis von Wiederbeschaffungswerten kalkuliert
  • Der Kapitalkostensatz (WACC) mit dem die HD-Gasnetzbetreiber das eingesetzte Kapital verzinsen dürfen, wird gesenkt. Es wird eine gebundene Reserve für künftige Investitionen geschaffen

 

Methodische Vorbehalte des Preisüberwachers bestehen weiterhin namentlich bezüglich der Herlei-tung des WACC, der sich an dem vom Bundesrat festgelegten WACC für Stromnetze orientiert. Ein Risikozuschlag von 0.2 Prozentpunkten wurde gewährt. Der Preisüberwacher hält ausdrücklich an seiner Kritik an der in der Stromversorgungsverordnung festgelegten Herleitungsmethodik des WACC fest. Er konnte aber für eine Gleichbehandlung von Strom- und Gasnetzen im Sinne eines Kompro-misses ein gewisses Verständnis aufbringen, da im Resultat die für die Netznutzungsentgelte relevan-ten Kapitalkosten wesentlich gesenkt werden.

Gasmarktgesetz soll in Angriff genommen werden

Am 7. Juli 2014 lud das BfE interessierte Organisationen nach Ittigen ein um über ein neues Gasmarktgesetz zu informieren und entsprechende Meinungen abzuholen.

Das BfE zeigte auf, wie ein solches Gesetz aussehen könnte und mit welchem Regelwerk der künftige Gasmarkt in der Schweiz funktionieren könnte. Wichtig scheint dem BfE zu sein, dass ein Schweizer Gasmarktgesetzt mit der entsprechenden Gesetzgebung in der EU kompatibel ist.

Die IG Erdgas teilt diese Ansicht und ist erfreut, dass sich das BfE nun diesem wichtigen Thema annehmen kann. Wichtig ist für die IG Erdgas allerdings auch, dass das künftige „GasVG“ schlank bleibt und Detailbestimmungen unter Beachtung des neuen Gesetzes von den Marktteilnehmern selber ausgearbeitet werden können.

Derzeit bereitet das BfE ein Papier zu Handen des Bundesrats vor um von diesem noch dieses Jahr einen grundsätzlichen positiven Entscheid zu bekommen. Danach läuft der Gesetzgebungsprozess an mit einer Vernehmlassung voraussichtlich Ende 2016. Ab 2018 könnte das Gesetz im Parlament beraten werden und voraussichtlich auf den 1. Januar 2020 in Kraft treten.

Die IG Erdgas ist vom BfE eingeladen, bei der Erstellung des Gesetzes mitzuarbeiten und wird die Bedürfnisse der gewerblichen und industriellen Erdgasverbraucher so gut wie möglich einbringen.

Vernehmlassung der Energiestrategie 2050

Per 31.01.13 durften alle interessierten Verbände und Organisationen Rückmeldung zur Vernehmlassung der Energiestrategie 2050 geben.

Die IG Erdgas hat diese Möglichkeit genutzt, um Ihre Anliegen einzubringen. Wir haben uns jedoch auf Erdgas-relevante Themen beschränkt und keine Aussagen über den Sinn oder Unsinn eines Atomausstiegs gemacht.

Allgemeine Aussage

Die Energiestrategie 2050 fokussiert viel zu stark auf Elektrizität. Die Berücksichtigung der anderen Energieträger ist unseren Erachtens ebenso wichtig. Die Energiestrategie soll keine „Elektrizitätsstrategie 2050“ sein. Alle Energieträger müssen in einem freien Markt handelbar sein, monopolistische Konstrukte gilt es zu verhindern. Für Infrastrukturen wie Netze oder Messeinrichtungen soll eine staatliche Einheit wachen, welche einen Energiefokus hat. Die heutige ElCom kann zum Beispiel zu einer EnerCom umgestaltet werden mit Fokus Elektrizität, Erdgas und andere netzgebundene Energieträger.

Spezifische Punkte

Eigenverbrauch:

Die meisten Rückmeldungen betreffen die Ungleichbehandlung von Elektrizität und anderen Energieträgern. Die IG Erdgas möchte, dass das künftige Energiegesetz alle relevanten Energieträger gleich behandelt. Dabei ist eine wichtige Neuerung die vorgeschlagene Einführung einer Eigenverbrauchsregelung. Diese ermöglicht es Erzeugern von Energie, diese soweit wie möglich selber zu verbrauchen bevor sie ins Netz eingespiesen wird.

Zur Verpflichtung zur Kompensation sämtlicher verursachter Emissionen, unter gleichzeitiger Befreiung von der CO2-Abgabe:
Es soll prinzipiell kein Unterschied gemacht werden, wozu die fossilen Brennstoffe eingesetzt werden. Die Kompensation selber muss aber zu gleich langen Spiessen wie diejenige der Konkurrenz im EU Raum führen (sprich: nicht nur Inlandkompensation)

Vorgeschlagenen Regelungen zur Einführung und Kostentragung von intelligenten Messsystemen:

Es müssen Luxuslösungen verhindert werden. Die Mindestanforderungen sind so zu gestalten, dass ein Wettbewerb von Smart Meter Herstellern stattfinden kann und dem Verbraucher nur Geräte mit Funktionen eingebaut werden, welche diesem selber auch einen entsprechenden Nutzen bringen. Der Nutzen von zBsp. Regelenergie soll dem Verbraucher zu Gute kommen. Geltungsbereich ist Energie und nicht nur Strom.

Wir sind gespannt zu sehen, wie unsere Rückmeldungen in das neue Gesetz einfliessen werden.

Root, 31.01.13

R. Baggenstos

Fulvio Pelli neuer Präsident der Interessengemeinschaft Erdgas

An ihrer heutigen Mitgliederversammlung wählte die IG Erdgas Nationalrat Fulvio Pelli zu ihrem neuen Präsidenten.

In der IG Erdgas sind 25 grosse sowie mittelständische Firmen mit einem jährlichen Bedarf von 2‘270 GWh Erdgas (227‘000‘000 Nm3) zusammengeschlossen. Ihr Ziel ist es – ähnlich wie im Strombereich – auch beim Gas  einen freien Markt einzuführen, wie es in der EU schon seit längerer Zeit der Fall ist. Zu diesem Zweck hat die IG Erdgas zusammen mit andern Wirtschaftspartnern mit der schweizerischen Gaswirtschaft kürzlich eine Vereinbarung getroffen, die den Marktzugang für Unternehmungen regelt. Die Erfahrung zeigt, dass damit erste, erfolgreiche Schritte getan sind. Für die Realisierung eines funktionierenden Marktes werden aber weiterhin grössere Anstrengungen notwendig sein.

Die Bereitschaft von Fulvio Pelli, das Präsidium der IG Erdgas zu übernehmen, basiert auf der Entscheidung, sich als liberaler Politiker generell für marktwirtschaftliche Mechanismen und eine liberale Wirtschaftsordnung einzusetzen. Dies gerade auch im Hinblick auf die grossen Herausforderungen in der schweizerischen Energieversorgung, wo es immer abzuwägen gilt, wann der Markt die richtige Lösung selber findet und wo allenfalls Gesetze und regulatorische Eingriffe notwendig erscheinen.

Die IG Erdgas hat ihren Sitz im luzernischen Root Längenbold. Die Geschäftsführung wird durch René Baggenstos, Mitglied der Geschäftsleitung der Enerprice Partners AG wahrgenommen