Gasverbund Mittelland zieht seine Beschwerde zurück

Auf Gesuche von Enerprice für Erdgaslieferungen an Liegenschaften reagierte die Gaswirtschaft mit einem Feststellungsbegehren an das BFE. Als das BFE nicht eintreten beschloss, wurde der Fall ans Bundesverwaltungsgericht gezogen. Im Novemeber 2019 bestätigite dieses das korrekte Handeln des BFE woraufhin der Gasverbund Mittelland seinen Fall ans Bundesgericht brachte. Nun ist der GVM wohl zu Einsicht gekommen, dass das Bundesgericht den Fall gleich beurteilen würde, wie schon das BFE und BVG und hat den Fall entsprechend zurückgezogen.

Damit ist nun zweifelsfrei geklärt, dass die Gasnetzbetreiber immer auf Durchleitungsgesuche von Drittlieferanten eintreten müssen!